Zahnärztliche Begutachtungskommission ZBK

Beanstandungen SSO-Mitglieder

Falls Sie Fragen haben oder unzufrieden sind mit der Behandlung oder der dafür gestellten Rechnung, versuchen Sie zunächst in einem Gespräch mit Ihrem Zahnarzt / Ihrer Zahnärztin Antworten und Lösungen zu finden. Misslingt dieses Vorhaben und ist Ihr Zahnarzt / Ihre Zahnärztin Mitglied der SSO Solothurn, können Sie sich mit einem Gesuch um Beurteilung an den Präsidenten der zahnärztlichen Begutachtungskommission wenden:

Herr lic. iur. Beat Muralt
Mail kanzlei [at] advomuralt.ch

Hier finden Sie das digital ausfüllbare Gesuch um Beurteilung, das Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet bei Herrn lic. iur Beat Muralt einreichen:


Er nimmt die Beanstandung entgegen und leitet sie an ein Mitglied der ZBK weiter, welches die Behandlung auf Stichhaltigkeit und die Honorarnote auf Einhaltung des Tarifrahmens überprüft. Es wird versucht, den Fall mit einfachen Mitteln zu lösen. Misslingt dies, kann die einsprechende Person eine Begutachtung verlangen, die für beide Seiten kostenpflichtig ist.

Nicht zuständig ist die Ombudsstelle für das Erstellen einer Zweitmeinung.

Die ZBK ist eine Dienstleistung der Zahnärztegesellschaft SSO Solothurn für ihre Patientinnen und Patienten. 

 

Beanstandungen Nicht-SSO-Mitglieder

Ist Ihr Zahnarzt / Ihre Zahnärztin nicht Mitglied der SSO Solothurn, wenden Sie sich bitte an die Patientenstelle Aargau Solothurn.

sso-zahnarzt

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